Justizministerin Weidinger: 15 Millionen Euro für freie Träger der Straffälligenhilfe und Resozialisierung in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg/ST. Die Arbeit von 20 Trägern und Vereinen der Straffälligenhilfe und Resozialisierung in Sachsen-Anhalt ist für die kommenden Jahre abgesichert. Bis 2028 stehen dafür 15 Millionen Euro zur Verfügung, kündigte Franziska Weidinger (Foto), Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt an. Es handelt sich um Fördermittel des Landes und aus dem Europäischen Sozialfonds („ESF Plus“) der EU.

Sachsen-Anhalts Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger: „Neben der staatlichen ist die freie Straffälligenhilfe unverzichtbar, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Opferschutzes im Land. Das gemeinsame Wirken staatlicher und freier Straffälligenhilfe hat sich bewährt. Wir haben dadurch in Sachsen-Anhalt ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Hilfenetzwerk aufgebaut. Besonders erfreulich ist, dass wir die Mittel für die freie Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt von 7,3 Millionen Euro in der vorangegangenen ESF-Förderperiode auf nunmehr 15 Millionen Euro erhöhen können. Mit dem Geld von Land und EU werden Fachprojekte und zugleich zahlreiche Arbeitsplätze bei den freien Trägern finanziert.“

Die Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V., Anja Naumann, ergänzt: „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen an der Nahtstelle zwischen gesellschaftlich-sozialer Verantwortung und der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Resozialisierung. Sie engagieren sich leidenschaftlich in ihren Projekten, entwickeln neue Ideen, um Straftätern und Straftäterinnen, vor allem auch im Bereich der Jugendkriminalität, Perspektiven eines straffreien Lebens und Miteinanders zu eröffnen. Dabei ist ihnen immer der Bezug zu den Opfern der Straftat bewusst und so werden die Wirkungen im Einzelfall aber auch gesamtgesellschaftlich hinterfragt und Projekte neu justiert. Das nun die Förderung für die kommenden Jahre steht, gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen die nötige Rückendeckung, um positiv wirken zu können.“

Die Fördermittel für insgesamt 33 Einzelprojekte der Vereine und freien Träger in Sachsen-Anhalt wurden durch das Land bereits vollständig bewilligt, die Förderzusagen für die gemeinnützigen Projekte gelten bis zum 31. Dezember 2028.

Zu den geförderten Projekten der freien Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt zählen u. a. Maßnahmen in den Bereichen Prävention (insbesondere im Kinder- und Jugendbereich), Täter-Opfer-Ausgleich, Beratungsstellen für Entlassungshilfe und Resozialisierung, Anlaufstellen zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit (ZEBRA-Beratungsstellen) sowie soziale und berufliche (Re-)Integration.

Hintergrund:

Straffälligenhilfe bezeichnet alle Hilfsformen zur Resozialisierung und Wiedereingliederung von Straftäterinnen und Straftätern. Betreut werden ebenso Menschen, die gefährdet sind straffällig zu werden sowie Personen die von Straffälligkeit betroffen sind, wie Opfer und Angehörige.

In Sachsen-Anhalt ist die Straffälligenhilfe dual organisiert. Neben den staatlichen sozialen Diensten (Sozialer Dienst der Justiz und Sozialdienst im Justizvollzug) engagieren sich zahlreiche Vereine und Träger in der freien (nicht staatlichen) Straffälligenhilfe. Mit Landes- und EU-Mitteln werden diese bei der Projektarbeit fortlaufend finanziell unterstützt.

Die gemeinsamen Anstrengungen von staatlicher und nicht staatlicher Straffälligenhilfe zielen darauf ab, Straftäterinnen und Straftätern zukünftig ein straffreies Leben zu ermöglichen und zudem Straftaten durch weitreichende präventive Maßnahmen zu verhindern.

Text: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Foto © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel