Grenzpreise zur Berechnung der Konzessionsabgabe:
Bereich Strom: +4,3 % zum Vorjahr
Bereich Gas: -5,4 % zum Vorjahr
Die Energieversorgungsunternehmen in Deutschland haben im Jahr 2020 bei der Abgabe von Strom an Haushaltskunden im Durchschnitt 26,6 Cent je Kilowattstunde eingenommen. Nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 5,4 % mehr als im Jahr 2019. Bei der Abgabe von Gas an Haushaltskunden erzielten die Unternehmen einen Durchschnittserlös von 5,17 Cent je Kilowattstunde, das waren 2,3 % mehr als 2019. Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher, darunter auch Unternehmen, lag fĂŒr Strom bei 19,00 Cent je Kilowattstunde (+6,4 %) und fĂŒr Gas bei 3,25 Cent je Kilowattstunde (-5,4 %).
Der Durchschnittserlös aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden (zum Beispiel energieintensive Industriebetriebe) nahm im Jahr 2020 um 4,3 % auf 15,15 Cent je Kilowattstunde zu. Dieser Wert ist der sogenannte Grenzpreis, der die gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Strom ist. Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden fĂŒr das Recht zahlen mĂŒssen, öffentliche Verkehrswege fĂŒr die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung der Letztverbraucher mit Strom und Gas zu nutzen.
Gesetzliche Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgabe im Bereich Gas ist der durchschnittliche Erlös aus der Abgabe von Gas an alle Letztverbraucher, also 3,25 Cent je Kilowattstunde. In der Statistik kann zudem der Durchschnittserlös der Energieversorger bei der Abgabe von Gas an die Industrie gesondert ausgewiesen werden. Der Durchschnittserlös sank hier im Jahr 2020 um 13,0 % gegenĂŒber 2019 auf 2,10 Cent je Kilowattstunde.
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