Das Bundeskabinett hat am 13. Dezember 2021 den Entwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2021 beschlossen. Die Bundesregierung schafft damit die finanziellen Voraussetzungen, die Auswirkungen der Corona-Krise durch Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu bewältigen.
„Der heutige Beschluss zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 zeigt, diese Bundesregierung geht schnell und entschlossen die großen Herausforderungen unseres Landes an. 60 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen sind ein Booster für die Volkswirtschaft. Damit können wir die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nachhaltig bewältigen und einen kraftvollen Aufbruch in eine klimaneutrale und digitale Zukunft Deutschlands starten“.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (Foto)
Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 wird der pandemiebedingte Handlungs- und Nachholbedarf bei öffentlichen und privaten Investitionen zielgerichtet angegangen. Aufgrund der Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie und Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind viele Investitionen, gerade auch im Bereich des Klimaschutzes, nicht oder nicht in dem geplanten Umfang vorgenommen worden.
Wir werden, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in diesem Haushaltsjahr Mittel aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für notwendige zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Volkswirtschaft nutzen. Dazu werden dem Energie- und Klimafonds, der künftig zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt wird, 60 Milliarden Euro zugeführt. Mit diesen zusätzlichen Mitteln wird in den kommenden Jahren eine verlässliche Finanzierung und Förderung dringend erforderlicher öffentlicher und privater Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation unserer Volkswirtschaft gestärkt.
Die Aufstockung der Mittel des Energie- und Klimafonds schafft die Voraussetzungen für kräftige Investitions- und Wachstumsimpulse und gibt die notwendige Planungssicherheit für langfristige Investitionen. Der Investitionstätigkeit wird dadurch ein kräftiger Schub gegeben und die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft entscheidend vorangebracht werden. Hierdurch wird ein maßgeblicher Beitrag geleistet, die Folgen der Pandemie nachhaltig zu überwinden sowie Wachstumsaussichten und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft nachhaltig zu stärken.
Der Zweite Nachtragshaushalt 2021 ist gleichzeitig ein wesentlicher Baustein unserer Klimaschutzpolitik. Die Bundesregierung kommt damit auch ihrer Verantwortung für künftige Generationen nach. Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, zum Schutz der Freiheitschancen zukünftiger Generationen den Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig und konkret einzuleiten.
Die Mittel ergänzen die bereits im letzten Jahr im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgte und zur Pandemiebewältigung bewährte Zuweisung an den Energie- und Klimafonds.
Die im Regierungsentwurf vorgesehene Zuführung an den Energie- und Klimafonds erfordert keine zusätzliche Kreditaufnahme. Es bleibt bei der vorgesehenen Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 240 Milliarden Euro. Sollten sich darüber hinaus weitere Entlastungen im Haushaltsvollzug 2021 ergeben, werden diese die tatsächliche Nettokreditaufnahme entsprechend verringern.
Übersicht zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021:
Foto © Christian Lindner