Magdeburg/ST. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute per Verordnung den Rechtsweg fĂŒr die Einmalzahlung der Studierenden-Energiepreispauschale freigemacht. Damit werde das Studierendenenergiepreispauschalen-Gesetz (EPPSG) des Bundes in Landesrecht ĂŒberfĂŒhrt, erklĂ€rte die Ministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens (Foto), heute nach der Kabinettssitzung.
Nach den Worten der Ministerin ist unter FederfĂŒhrung von Sachsen-Anhalt eine bundesweit nutzbare digitale Plattform entwickelt worden, ĂŒber die das Verfahren von der Beantragung ĂŒber die Bewilligung bis hin zur Auszahlung der finanziellen Hilfe zur Entlastung aufgrund gestiegener Energiekosten voll automatisiert abgewickelt wird.
âAlle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder an einer entsprechenden AusbildungsstĂ€tte angemeldet waren, haben Anspruch auf die Einmalzahlung von 200 Euro“, erlĂ€uterte die Ministerin. Das gesamte Verfahren werde ganz unkompliziert ĂŒber diese digitale Plattform abgewickelt. âDie Antragsberechtigten können sich schon jetzt das erforderliche BundID-Konto einrichten“, kĂŒndigte Lydia HĂŒskens an. Mit dem Start des Verfahrens erhielten alle Studierenden von ihrer AusbildungsstĂ€tte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform.
An der Entwicklung des Verfahrens war das fĂŒr Hochschulen zustĂ€ndige Wissenschaftsministerium wesentlich beteiligt. StaatssekretĂ€r Thomas WĂŒnsch erklĂ€rte: âDie Energiekrise hat auch Studierende finanziell erheblich unter Druck gesetzt. Von daher ist es wichtig, die Einmalzahlung von 200 Euro jetzt auf den Weg zu bringen. Knapp 55.000 Studierende sowie mehrere tausend FachschĂŒlerinnen und -schĂŒler werden in Sachsen-Anhalt von der Zahlung profitieren.“
Auch die Bildungsministerin des Landes, Eva FeuĂner, begrĂŒĂte den Schritt: âVon der Energiepreispauschale profitieren neben den Studierenden auch die rund 15.000 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Fachschulen und Berufsfachschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
In schwierigen Zeiten ist die finanzielle UnterstĂŒtzung junger, in Ausbildung befindlicher Menschen ein wichtiges Signal.“
Die BundeslÀnder haben sich auf den Beginn einer bundesweit einheitlichen Antragsstellung zur Auszahlung nach dem EPPSG ab dem 15. MÀrz 2023 verstÀndigt.
Um diesen Start in optimaler Weise gewÀhrleisten zu können, wird dem bundeseinheitlichen Start eine Testphase vorgeschaltet, in der unter Einbindung einer begrenzten Anzahl von AusbildungsstÀtten verschiedener BundeslÀnder das Verfahren im Echtbetrieb durchlaufen wird. Der Zeitraum der Testphase soll der vollstÀndigen Inbetriebnahme zeitlich möglichst dicht vorgelagert sein. Davon wird Sachsen-Anhalt Gebrauch machen.
Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto (c) FDP Sachsen-Anhalt