Die BundeslĂ€nder sind auch im zweiten Pandemiejahr 2021 nicht ihrer Pflicht zur auskömmlichen Investitionskostenfinanzierung der KrankenhĂ€user nachgekommen. Das ergibt die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene jĂ€hrliche âBestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den BundeslĂ€ndern“. Dem ermittelten Investitionsbedarf von rund 6,7 Milliarden Euro standen demnach nur rund 3,3 Milliarden tatsĂ€chlich geleistete Zahlungen gegenĂŒber. Im Vorjahr lag das VerhĂ€ltnis bei rund 6,1 zu 3,2 Milliarden.
Das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der massiven Unterfinanzierung der Kliniken setzt sich damit fort. Die BundeslĂ€nder sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten fĂŒr Investitionen der KrankenhĂ€user in tatsĂ€chlicher Höhe zu tragen. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in GebĂ€ude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. âGerade Digitalisierung und klimagerechter Umbau stellen die KrankenhĂ€user in den kommenden Jahren vor groĂe finanzielle Herausforderungen. Die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung zeigt sich schon jetzt in veralteten Heizungsanlagen oder mangelhaftem Hitzeschutz. Die Politik muss hier dringend umdenken, vor allem, wenn sie es mit Digitalisierung und Klimaschutz ernstmeint“, erklĂ€rt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald GaĂ (Foto).
FĂŒr das von starker Inflation geprĂ€gte Jahr 2022 erwartet die DKG-Untersuchung einen deutlich gesteigerten Investitionsbedarf von 8,13 Milliarden Euro. âDie Politik muss Wort halten, dass kein Krankenhaus aus wirtschaftlichen GrĂŒnden schlieĂen wird, wie es Minister Lauterbach im Oktober versprochen hat. Ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist ein wesentlicher Grund fĂŒr den kalten Strukturwandel mit seinen zahlreichen wirtschaftlich bedingten KlinikschlieĂungen. Wir mĂŒssen zu einer kontrollierten Krankenhausplanung zurĂŒckkehren“, so GaĂ.
Text/Foto: DKG