L85 Hoym – Aschersleben (Unfall mit Personenschaden)
Am Donnerstagnachmittag wurde eine 50-Jährige Radfahrerin bei einem Verkehrsunfall auf der Landstraße 85 schwer verletzt. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war ein 45-jähriger mit dem PKW aus Richtung Hoym in Richtung Aschersleben unterwegs. Etwa 300 Meter nach dem Ortsausgang Hoym kam es zum Auffahrunfall auf die Radfahrerin, welche in der gleichen Richtung unterwegs war. Die Radfahrerin wurde dabei schwer verletzt. Zeugen und der Unfallbeteiligte hielten sofort an und leisteten Erste Hilfe. Die Radfahrerin wurde ins Klinikum Aschersleben gebracht und dort stationär aufgenommen. Sie konnte noch nicht zum Unfallhergang befragt werden.
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Bernburg (Körperverletzung)
Am Donnerstagabend wurde die Polizei nach einer Körperverletzung auf den Karlsplatz gerufen. Der Tatverdächtige hatte sich allerdings bereits vom Ereignisort entfernt. Anhand der guten Personenbeschreibung konnte der 31-Jährge aber im Nahbereich festgestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Die Tat als solche wurde durch die auf dem Karlsplatz verbaute Videotechnik aufgezeichnet und zur Beweissicherung dokumentiert. Nach Eröffnung des Tatvorwurfes und Feststellung seiner Identität (inklusive einer ED-Behandlung) wurde der Tatverdächtige aus dem Polizeirevier entlassen. Die Ermittlungen dauern an.
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Bernburg (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Am späten Donnerstagabend kontrollierte die Polizei einen 39-Jährigen, welcher mit einem PKW in der Paul-Schneider-Straße unterwegs war. Einen Führerschein konnte der Mann den Beamten nicht vorweisen, daher erfolgte eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen. Hierbei stellte sich heraus, dass er nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt und der Mann setzte seinen Weg zu Fuß fort. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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Schönebeck (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Am Freitagvormittag kontrollierte die Polizei einen 20-Jährigen, welcher mit einem BMW in der Magdeburger Straße unterwegs war. Einen Führerschein konnte der Mann den Beamten nicht vorweisen, daher erfolgte eine Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen. Hierbei stellte sich heraus, dass er nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt und der Mann setzte seinen Weg zu Fuß fort. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
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Text/Foto: Polizei