- Ab 1. MĂ€rz entfĂ€llt die Test- und Maskenpflicht fĂŒr die Mitarbeiter:innen der Helios Bördeklinik, der Helios Klinik Jerichower Land, der Helios Fachklinik Vogelsang-Gommern und der Helios Klinik Zerbst/ Anhalt
- Keine Testpflicht fĂŒr Besucher:innen und Mitarbeiter:innen mehr
- Besucher:innen mĂŒssen bis zum 7.April eine Maske in den KlinikgebĂ€uden tragen (FFP2- Maske)
Helios begrĂŒĂt die geplante gesetzliche Erleichterung der Test- und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen. Demnach entfĂ€llt ab dem 1. MĂ€rz die Test- und Maskenpflicht fĂŒr unsere Mitarbeitenden. Das Tragen von Atemschutzmasken im Umgang mit vulnerablen Personen oder bei sonstiger infektionshygienischer Notwendigkeit wird wie in der Vor-Pandemiezeit selbstverstĂ€ndlich fortgefĂŒhrt.
Bis zum 7. April bleibt die Maskenpflicht fĂŒr Besucherinnen und Besucher in KrankenhĂ€usern, beim Arztbesuch und in weiteren medizinischen Einrichtungen bestehen.
Wir appellieren weiterhin an die Eigen- und Fremdverantwortung eines jeden Einzelnen, freiwillig Maske zu tragen, sich bei ErkÀltungs-Symptomen zu testen und bei Erkrankung Zuhause zu bleiben.
Foto (c) Helios Bördeklinik