Grundsteuer fĂŒr 2023 festgesetzt

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In Magdeburg werden Grundsteuerbescheide von der Stadtverwaltung nur noch dann verschickt, wenn sich eine Änderung gegenĂŒber dem Vorjahr ergeben hat. Als Ersatz fĂŒr den zeitraubenden und kostenintensiven Einzelversand dient die amtliche Bekanntmachung, die in diesem Jahr am 17. Februar im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Der Gesetzgeber hat im Grundsteuergesetz festgelegt, dass dieses Verfahren rechtlich genauso bindend ist wie der Einzelversand. Der zuletzt ergangene Grundsteuerbescheid sollte deshalb unbedingt aufbewahrt werden. Darin sind auch die zu zahlenden BetrÀge sowie die FÀlligkeitstermine ersichtlich.

Grundsteueranmeldungen fĂŒr EinfamilienhĂ€user oder MietwohngrundstĂŒcke, bei denen die Grundsteuer nach der Wohn- oder NutzflĂ€che (Ersatzbemessungsgrundlage) festgesetzt ist, mĂŒssen bei Änderungen zum 1. Januar 2023 gegenĂŒber dem Vorjahresstichtag 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2023 nachgereicht werden

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereiches Finanzservice gern per E-Mail an steueramt@steu.magdeburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 0391/ 540 2762 wĂ€hrend der Sprechzeiten zur VerfĂŒgung. Diese sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusĂ€tzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Hintergrund

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer fĂŒr bebaute und unbebaute GrundstĂŒcke. Sie wird jĂ€hrlich durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. FĂŒr das Jahr 2023 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 5 vom 17. Februar 2023.

Die Landeshauptstadt Magdeburg setzt die Grundsteuer durch den Grundsteuerbescheid (Abgabenbescheid) fest. Dieser Bescheid ĂŒbernimmt die Feststellungen aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Rechtsgrundlage ist das Grundsteuergesetz.

Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz. Der Hebesatz ist ein Prozentsatz und wird durch den Stadtrat beschlossen. In Magdeburg betrĂ€gt er fĂŒr die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) derzeit 250 vom Hundert und fĂŒr die Grundsteuer B (Grundvermögen und WohngebĂ€ude) 495 vom Hundert.

Grundsteuerreform

Nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der GrundstĂŒcksbewertung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 wurden die Bewertungsvorschriften neu geregelt. Bis zum Jahr 2024 wird die Grundsteuer noch nach den alten Regelungen erhoben.

FĂŒr die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 ist durch jeden GrundstĂŒckseigentĂŒmer eine GrundsteuerwerterklĂ€rung abzugeben. Diese SteuererklĂ€rung kann ab dem 1. Juli 2022 zum Stichtag 1. Januar 2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Diese Abgabepflicht betrifft alle GrundstĂŒckseigentĂŒmer.

Die Daten aus den GrundsteuerwerterklĂ€rungen dienen der Grundsteuerfestsetzung ab dem Jahr 2025. Der Grundsteuerhebesatz fĂŒr 2025 kann frĂŒhestens Mitte 2024 festgesetzt werden, nachdem die meisten Bewertungen vorgenommen worden sind. Ziel bei der Festsetzung des Hebesatzes ist ein gleichbleibendes Grundsteueraufkommen fĂŒr die Landeshauptstadt Magdeburg.

Quelle: LH Magdeburg

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