Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf nationaler und EU-Ebene fĂŒr ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Eine entsprechende EntschlieĂung hat die LĂ€nderkammer am 3. MĂ€rz 2023 auf Initiative Bayerns beschlossen.
Kaum fachgerechte Entsorgung
Darin bemĂ€ngelt der Bundesrat, dass Einweg-Elektro-Zigaretten oftmals nicht fachgerecht als ElektrogerĂ€t, sondern ĂŒber den HausmĂŒll entsorgt werden. Dadurch wĂŒrden die darin enthaltenen Batterien der Verbrennung zugefĂŒhrt, warnen die LĂ€nder. Einweg-E-Zigaretten könnten bauartbedingt weder nachgefĂŒllt noch könne die Batterie ausgetauscht werden, weswegen sie unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung sehr kritisch zu bewerten seien.
Ăkodesign-Verordnung
Nach Ansicht des Bundesrates könnte sich auf EU-Ebene unter anderem â jedoch nicht ausschlieĂlich â die Ausrichtung der geplanten Ăkodesign-Verordnung auf die Kreislaufwirtschaft und den Ressourcenschutz dafĂŒr eignen, das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten zu verhindern.
Weitere MaĂnahmen
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ĂŒberdies auf, weitere MaĂnahmen zu prĂŒfen und gegebenenfalls zu ergreifen, um einer nicht sachgerechten Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten wirkungsvoll entgegenzutreten.
Bundesregierung am Zug
Die EntschlieĂung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfĂŒr nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023
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