Im Wald gilt bis 15. Juli 2022 das Gebot – Hunde sind an der Leine zu führen

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Demnach besteht für Hunde jährlich jeweils vom 1. März bis 15. Juli ein absoluter Leinenzwang. Dieser Zwang gilt sowohl für die freie Landschaft als auch für die angrenzenden öffentlichen Straßen. Damit wird den Brut- und Setzzeiten von Wildtieren Rechnung getragen.

Dazu Heinrich Schulze (Foto), Kreisjägermeister im Landkreis Börde: „Hundehalter haben sich an die gesetzliche Bestimmung zu halten. Aus der Mitte der Jägerschaften erreichen mich gerade im Frühjahr immer wieder Hinweise, das meist beim Spazieren durch Wald und Flur immer wieder freilaufende Hunde beobachtet werden. Das ist unzulässig. Vergehen können geahndet werden.“ Schulze ruft alle Halter, die mit ihren Hunden den beginnenden Frühling in der Natur genießen möchten auf, „den Leinenzwang unbedingt zu beachten. Helfen Sie durch Ihr Verhalten, dass uns ein artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich auch im Namen der vier Jägerschaften Haldensleben, Oschersleben, Wolmirstedt und Wanzleben, die jederzeit gern auch Auskünfte zu weidmännischen Fragen geben.“

Gleichwohl bittet Schulze alle Revierinhaber in ihren Gemeinden, Hundehalter durch öffentliche Aushänge oder in anderer geeigneter Art und Weise auf diese Regelung hinzuweisen.

Quelle: Landkreis Börde

Foto © Uwe Baumgart