Landtag verabschiedet Kommunalwahlgesetz: Handhabung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Kommunalwahlen wird vereinfacht

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Magdeburg/ST. Im kommenden Jahr sind wieder allgemeine Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt. Mehr als ein Jahr vor den Wahlen verabschiedete der Landtag heute eine entsprechende Änderung des Kommunalwahlgesetzes Sachsen-Anhalt. Damit werden gesetzliche Regelungen für eine praktikablere und einfachere Durchführung der Wahlen angepasst, Terminketten für Direktwahlen entzerrt und weniger Zulassungsverfahren bei Stichwahlen nötig. Der Gesetzentwurf war von der Landesregierung initiiert und im Januar 2023 in den Landtag eingebracht worden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Rechtzeitig vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2024 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und optimiert. Das bedeutet sowohl für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die Wahlvorschläge einreichen, als auch für die Beteiligten in den Wahlbehörden eine bessere Handhabung vor und nach den Urnengängen. So entfallen beispielsweise Doppelprüfungen, Normen werden präziser und klarer formuliert und Wahlfristen vereinheitlicht.“

Verschiedene Änderungen sollen dazu beitragen, das Wahlverfahren einfacher und effizienter zu gestalten. So ist es künftig für weniger Parteien nötig, ihre Beteiligung an einer Kommunalwahl vorab bei der Landeswahlleitung anzumelden, um ihre Parteieigenschaften prüfen zu lassen (Wahlanzeigen). Damit werden entbehrliche Doppelprüfungen während einer Wahlperiode vermieden.

Zudem entfällt bei Stichwahlen ein weiteres Zulassungsverfahren. Bei Direktwahlen (etwa für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates) werden die Fristen vorverlegt und an jene für Vertretungswahlen (etwa für den Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag) angeglichen. Durch die Entzerrung dieser Terminketten wird Bewerberinnen und Bewerbern nicht nur mehr Zeit gewährt, um die nötigen Unterlagen einzureichen oder notwendige Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Auch die Organisatorinnen und Organisatoren der Kommunalwahlen bekommen so mehr Zeit, um Stimmzettel zu drucken und die Ausübung der Briefwahlen vorzubereiten. Damit wird auch darauf reagiert, dass der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zurückliegend gestiegen ist.

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs hat die Landesregierung Erfahrungen aus der kommunalen Praxis zugrunde gelegt. Die Änderungsvorschläge für das Kommunalwahlgesetz wurden in enger Vorabstimmung mit mehreren Kreiswahlleitern erarbeitet. Auch die Kommunalen Spitzenverbände und der Landesbehindertenbeauftragte wurden einbezogen.

Hintergrund:

In Deutschland finden Wahlen immer an einem Sonntag statt. Die Landesregierung bestimmt den Wahltag der Kommunalwahlen (gemeint sind die allgemeinen Neuwahlen der Vertretungen und der Ortsvorsteher) einheitlich für alle Gemeinden, Ortschaften und Landkreise im Land (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt). Da in Sachsen-Anhalt die Kommunalwahlen zeitgleich mit den Europawahlen abgehalten werden sollen, wird zunächst der Termin für die Wahlen zum Europäischen Parlament abgewartet. Diesen bestimmt die Bundesregierung in der Regel ein Jahr vor der Wahl (§ 7 Europawahlgesetz).

Für die Europawahl 2024 kommt gemäß Artikeln 10 und 11 des Direktwahlakts der Zeitraum zwischen dem 6. und 9. Juni 2024 in Frage. Durch einen einstimmigen Beschluss des Rates der Europäischen Union kann dieser Terminkorridor jedoch verlegt werden, sofern es sich als unmöglich erweisen sollte, die Wahlen während dieses Zeitraumes in allen EU-Mitgliedstaaten abzuhalten. Hiervon wurde zuletzt zur Europawahl 2019 Gebrauch gemacht: Der Wahlzeitraum wurde um zwei Wochen nach vorn verlegt.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

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