Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen tätig sind, zu einem ganztägigen Warnstreik am Montag, dem 27. März 2023, auf. Der Streik beginnt in der Regel in der Nacht von Sonntag auf Montag und endet in der Nacht von Montag auf Dienstag. An einzelnen Flughäfen wird der Streik bereits am Sonntag beginnen. Die Streiks finden u.a. an den Flughäfen Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München und Stuttgart statt. Einige Flughäfen haben bereits jetzt – auch im Zusammenhang mit den angekündigten Streiks der Beschäftigten im öffentlichen Dienst – mit Flugstreichungen reagiert. Passagiere müssen mit Flugausfällen- oder -streichungen rechnen.
ver.di steht seit Jahren mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in Verhandlungen, um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen zu erhöhen. Trotz der Streiks hat es auch in Gesprächen mit dem BDLS mit dem Ziel eine Konfliktlösung gemeinsam zu finden, bisher keinen Durchbruch gegeben. Auch ein schriftliches verhandlungsfähiges Angebot liegt nicht vor.
„An den Flughäfen fehlt es an ausreichendem Fachpersonal, so dass es auch in diesem Sommer zu längeren Wartezeiten für die Urlaubsreisenden kommen könnte. Die Arbeitgeber haben es in der Hand mit attraktiveren Bedingungen die beschäftigten Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen“, so Wolfgang Pieper (Foto) von der Gewerkschaft ver.di.
Der BDLS spiele wie in der Vergangenheit auf Zeit, um eine frühzeitige Inkraftsetzung der neuen tariflichen Regelungen im ersten Halbjahr für unmöglich zu erklären. „Wir fordern den BDLS auf, zeitnah ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen, um Störungen im Osterreiseverkehr zu vermeiden“, so Pieper weiter.
Zum Hintergrund:
ver.di fordert für die Luftsicherheitsbeschäftigten eine angemessene Bezahlung für Arbeiten zu ungünstigen Uhrzeiten. Die Zuschläge wurden seit 2006 nicht mehr verbessert und seit 2013 wird über eine Erhöhung immer wieder verhandelt. Zuletzt wurde Anfang 2019 vereinbart, die Verhandlungen dazu fortzusetzen. Sie wurden im Januar 2020 mit den nachfolgenden Forderungen aufgenommen- und im Februar 2020 fortgesetzt:
- Zuschlag für Überstunden 30%, ab der 1. Stunde, die über die individuelle arbeitsvertragliche monatliche Arbeitszeit hinausgeht;
- Zuschlag für Sonntagsarbeit 50%, der auch für die Arbeit am Montag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Sonntag begonnen hat;
- Zuschlag für Feiertagsarbeit 125%, der auch für die Arbeit nach einem Feiertag von 0 bis 4 Uhr gezahlt wird, wenn die Arbeit schon am Freitag aufgenommen wurde;
- Zuschlag für Samstagsarbeit 25%;
- Zuschlag für Arbeit an Oster- und Pfingstsonntag 125%;
- Zuschlag für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr 125%;
- Zuschlag für Arbeit am 1. Mai, 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember 150%;
Bei Zusammentreffen von mehreren Zuschlägen (Samstag-. Sonntags- und Feiertagsarbeit) soll immer der höchste Zuschlag gezahlt werden.
- Zuschlag für Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr 25% und von 0 bis 4 Uhr 40%, wenn die Arbeit bereits vor 0 Uhr begonnen hat.
Nachtzuschläge sollen zusätzlich zu den anderen Zuschlägen gewährt werden.
Wegen der Pandemie wurden die Verhandlungen vom BDLS nicht weitergeführt. Erst durch eine erneute Verabredung in der Entgelttarifrunde 2022 war der BDLS endlich bereit, über die Forderungen zu verhandeln. In weiteren sechs Verhandlungsrunden im Jahr 2022 konnte kein Ergebnis erzielt werden. Die Arbeitgeber haben bisher kein Angebot vorgelegt und auch zwischenzeitlich Gespräche im kleinen Kreis haben bisher zu keinem Durchbruch geführt. Die Arbeitgeber schieben das Thema immer wieder auf die lange Bank und verhindern seit Jahren bessere Zeitzuschläge und sparen damit zu Lasten der Luftsicherheitsfachkräfte.
Foto (c) Kay Herschelmann