Testpflicht für alle bei Einreise – fünf Tage Quarantäne für Ungeimpfte – keine Quarantäne für Minderjährige
Bozen (ots) – Für einen sicheren Winterurlaub in Südtirol gelten ab sofort und bis einschließlich 15. Januar 2022 folgende Einreiseregelungen: Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht. Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.
Ungeimpfte Personen müssen sich außerdem nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen.
Eine Übersicht der geltenden Einreisebestimmungen findet sich hier.
Foto: Reschensee / Südtirol (c) IDM Südtirol / Fotograf: BENJAMIN PFITSCHER