Am heutigen Tage hat sich das Kabinett mit dem vorausschauenden Bericht über europäische und internationale Aktivitäten der Landesregierung Sachsen-Anhalts im Jahr 2022 befasst. Dieser wurde von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur gemeinsam mit allen weiteren Ressorts erarbeitet.
Der Bericht stellt die Grundlage für die Vorhaben Sachsen-Anhalts im Bereich europäischer und internationaler Aktivitäten im kommenden Jahr dar. Jedes Ressort präsentiert darin die individuellen Schwerpunkte seiner Arbeit und stellt konkrete Projekte vor.
Trotz der noch immer spürbaren Einschränkungen, die die COVID-19-Pandemie gerade in Bezug auf internationale Reiseaktivitäten erforderlich macht, ist erkennbar, dass dennoch eine erfreuliche Fülle von Vorhaben geplant ist. Beispielhaft genannt sei im Bereich europäische Aktivitäten als Meilenstein der einjährige Vorsitz Sachsen-Anhalts in der Europaministerkonferenz ab dem 1. Juli 2022. In dessen Rahmen möchte Sachsen-Anhalt die Europapolitik der Bundesländer aktiv mitgestalten und wichtige Impulse geben.
Zudem wird auch im kommenden Jahr die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit priorisiert und durch bewährte Formate wie die Europawoche, die im Zeitraum vom 30. April bis 9. Mai 2022 durchgeführt wird und den EU-Schulprojekttag, der am 23. Mai 2022 stattfindet, in die Tat umgesetzt.
Hinsichtlich der internationalen Aktivitäten werden weiterhin die Regionalpartnerschaften Sachsen-Anhalts mit Masowien (PL) und Centre-Val de Loire (FR) im Fokus stehen. Diese werden durch zahlreiche Kooperationen, unter anderem in den Bereichen Jugendbildung, Gedenkstättenarbeit und im Hochwasser-, sowie Klimaschutz mit Leben gefüllt.
Daneben werden auch die zahlreichen fachbezogenen Kooperationen Sachsen-Anhalts mit verschiedensten Ländern, etwa im Rahmen der aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) geförderten Interreg-Europe-Projekte, eine wichtige Rolle spielen.
Der Bericht über europäische und internationale Aktivitäten der Landesregierung Sachsen-Anhalt wird in Kürze auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.europa.sachsen-anhalt.de veröffentlicht.
Hintergrund:
Die Landesregierung nimmt mit der Vorlage des Berichtes die in Artikel 62 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 1 des Landtagsinformationsgesetz festgelegte und in Abschnitt VIII. Nr. 5. der Landtagsinformationsvereinbarung näher ausgestaltete Pflicht zur jährlichen Berichterstattung, unter anderem über die bilaterale und multilaterale interregionale Zusammenarbeit sowie Schwerpunkte der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Union, wahr.