Innenministerin beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der HĂ€rtefallkommission

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Magdeburg/ST. Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich fĂŒr die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine HĂ€rtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an AuslĂ€nder zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die HĂ€rtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des AuslĂ€nders dringende humanitĂ€re oder persönliche GrĂŒnde seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und ĂŒber Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder ĂŒber Erfahrung in der FlĂŒchtlingsberatung verfĂŒgen sollen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der HĂ€rtefallkommission werden auf Vorschlag der in der HĂ€rtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen fĂŒr zwei Jahre berufen. Die erstmalige Berufung fand am 22. April 2005 statt.

Am 3. Mai 2023 hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) folgende Personen in die HĂ€rtefallkommission berufen:

„Die Arbeit der Mitglieder der HĂ€rtefallkommission hat einen hohen Stellenwert. Diese erfordert nicht nur Expertise, sondern auch ein gewisses FingerspitzengefĂŒhl. Jedes HĂ€rtefallersuchen wird intensiv geprĂŒft, da die Entscheidung das gesamte Leben der Betroffenen beeinflussen kann. FĂŒr die ehrenamtliche, zeitintensive und oft sehr anspruchsvolle Arbeit und die Bereitschaft zur Mitwirkung danke ich allen Mitgliedern sehr.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang.

In einer konstituierenden Sitzung wurden Frau Monika Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Antje Arndt zur Stellvertreterin der HÀrtefallkommission gewÀhlt.

Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Foto (c) BD-LPSA