Mindestlohnerhöhung 2022 betraf 18,6 % der Beschäftigungsverhältnisse in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg/ST. Die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 auf 12,00 EUR pro Stunde betraf in Sachsen-Anhalt 0,16 Mill. der insgesamt 0,86 Mill. Jobs, wie das Statistische Landesamt mitteilt.

Die Quote der von der Mindestlohnerhöhung betroffenen Jobs war in Sachsen-Anhalt mit 18,6 % bundesweit am höchsten.

In Deutschland wirkte die Veränderung auf 14,8 % der einbezogenen Jobs, in den 5 ostdeutschen Flächenländern auf durchschnittlich 18,2 %. Von den bundesweit 5,8 Mill. Jobs, die von der Erhöhung des Mindestlohns profitierten, entfielen knapp 3,0 % auf Sachsen-Anhalt. Die geschätzte Lohnsumme erhöhte sich um 17 Mill. EUR auf 194 Mill. EUR.

Frauen profitierten mit 21,0 % häufiger als Männer mit 16,2 % von der Anhebung des Bruttostundenverdienstes. Nach der Art der Beschäftigung hatten 10,5 % der Vollzeitbeschäftigen, 20,8 % der Teilzeitbeschäftigten und 63,8 % der geringfügig entlohnten Beschäftigten Vorteile von der Anpassung. In nicht tarifgebundenen Betrieben wirkte der neue Mindestlohn auf die Verdienste von 28,6 % der Jobs, in tarifgebundenen Betrieben auf 8,7 %. Im Dienstleistungsbereich war die Quote mit 21,2 % mehr als doppelt so hoch wie im Produzierenden Gewerbe mit 10,0 %.

Im Oktober 2022 lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst aller Mindestlohnberechtigten in Sachsen-Anhalt bei 19,24 EUR, der Median bei 16,76 EUR. Das Verhältnis vom Mindestlohn (12,00 EUR/h) zum Durchschnittsverdienst betrug 62,4 %, zum Median waren es 71,6 %. Beide, als Kaitz-Index bezeichneten, Angaben messen, wie existenzsichernd ein Mindestlohn zu beurteilen ist und sollten bei bzw. über 50,0 % des Durchschnittslohns und 60,0 % des Medians liegen. Gegenüber den Bundeswerten, 53,9 % (zum Mittelwert) und 63,4 % (zum Median) bewertet der Kaitz-Index die existenzsichernde Wirkung des Mindestlohns in Sachsen-Anhalt höher, was auf die bundesweit höheren durchschnittlichen Bruttostundenverdienste (22,28 EUR) und den höheren Median (18,94 EUR) zurückzuführen ist. Je niedriger der Bruttostundenverdienst im Mittelwert bzw. im Median bei gleichem Mindestlohn, umso höher fällt der Kaitz-Index aus.

Nicht in die Berechnungen einbezogen wurden entsprechend der Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige. Die Angaben zur Betroffenheit der Mindestlohnerhöhung und zur geschätzten Veränderung der Lohnsumme beziehen sich auf die Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie ohne bezahlte Überstunden im Juli 2022.

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