Magdeburg/ST. Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt werden künftig auch Verwaltungsleistungen im Melderecht online nutzen können. Dabei geht es beispielsweise um die elektronische Anmeldung am neuen Wohnort, um die elektronische Erteilung von Meldebescheinigungen sowie Meldebestätigungen für elektronische An- und Ummeldungen. Sachsen-Anhalts Landtag hat am heutigen Donnerstag das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesmeldegesetz verabschiedet und damit die erforderlichen landesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Im nächsten Schritt muss die technische Umsetzung erfolgen.
Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundene Verpflichtung von Bund und Ländern, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wird dann das Ausfüllen, Ausdrucken und das Versenden von Anträgen per Post mehr und mehr der Vergangenheit angehören.
Um Verwaltungsleistungen im Melderecht elektronisch anbieten zu können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt bietet das Landesportal www.sachsen‑anhalt.de) hierfür eine zentrale Lösung.
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
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