Stendal (ots) – Am Samstag, den 10. Juni 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 09:25 Uhr auf Bahnsteig 1 des Hauptbahnhofes Stendal einen Reisenden. Die ĂberprĂŒfung seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei ergab, dass der 32-JĂ€hrige seit dem 11. Mai 2023 durch die Staatsanwaltschaft Leipzig per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde.
Demnach hatte ihn das Amtsgericht Leipzig bereits 2022 wegen StraĂenverkehrsgefĂ€hrdung zu einer Geldstrafe von 7015 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 115 Tagen verurteilt. Der deutsche Staatsangehörige zahlte davon lediglich 1830 Euro und war unbekannten Aufenthaltes. Aus diesen GrĂŒnden erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunĂ€chst mit zur Dienststelle.
Da er die restliche Geldstrafe von 5185 Euro nicht begleichen konnte, ĂŒbergaben ihn die Bundespolizisten an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Zuvor kontaktierte der Mann jedoch noch eine Person seines Vertrauens und hatte groĂes GlĂŒck: Der Chef des Mannes kam vor Ort und zahlte fĂŒr seinen Mitarbeiter die erforderliche Geldsumme. Somit wurde der 32-JĂ€hrige wieder auf freien FuĂ gesetzt. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber das Antreffen und die Zahlung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei