Am 19.06.2023 führten die Beamten der Wasserschutzpolizeistation Zerben Sportbootkontrollen im Bereich des Elbe-Havel-Kanals in der Ortslage Genthin durch. Dabei kam es gegen 16:15 Uhr zur Feststellung eines Sportbootführers, welcher sein Fahrzeug führte, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol stand.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,93 Promille. Da auf den Wasserstraßen dieselben Alkoholgrenzen wie im Straßenverkehr gelten, bestand der Anfangsverdacht der „absoluten Fahruntüchtigkeit“. Die anstehende Untersuchung, der im weiteren Verlauf der Maßnahme durchgeführte Blutprobenentnahme wird den endgültigen Alkoholwert feststellen.
Zum Zwecke der Strafverfolgung wird seitens der Wasserschutzpolizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr gem. § 316 StGB eingeleitet.
Quelle/Wasserschutzpolizeirevier
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