Ab Montag, 6. Dezember 2021, gelten in Sachsen-Anhalt strengere Corona-MaĂnahmen. Mit der zweiten Ănderung der 15. SARS-CoV-2-EindĂ€mmungsverordnung setzt das Land die jĂŒngsten BeschlĂŒsse der Bund-LĂ€nder-Runde um. GeschĂ€fte des Einzelhandels dĂŒrfen mit der 2G-Zugangsregel â wie sie bereits fĂŒr Kultur und Gastronomie gilt – nur noch von Geimpften und Genesenen betreten werden. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Abhol- und Lieferdienste, GetrĂ€nkemĂ€rkte, E-Zigaretten-GeschĂ€fte, ReformhĂ€user, BabyfachmĂ€rkte, Apotheken, SanitĂ€tshĂ€user, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufs, Buchhandlungen, BlumenfachgeschĂ€fte und die Direktvermarktung von Blumen und Pflanzen, TierbedarfsmĂ€rkte, FuttermittelmĂ€rkte, Kfz-Teileverkaufsstellen, FahrradlĂ€den, BaumĂ€rkte, Garten- und GartenbaumĂ€rkte, Poststellen und der GroĂhandel.
Das 2G-Plus-Zugangsmodell ist neben Veranstaltungen von Chören auch fĂŒr Volksfeste und Sportveranstaltungen verpflichtend. FĂŒr Ungeimpfte gelten ab Montag strenge KontaktbeschrĂ€nkungen fĂŒr ZusammenkĂŒnfte im öffentlichen und privaten Raum: Es dĂŒrfen sich nur noch Personen eines Haushalts mit bis zu zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
FĂŒr Sport- und KulturgroĂveranstaltungen sind neue Obergrenzen festgelegt worden: maximal die HĂ€lfte der örtlichen KapazitĂ€t, höchstens 5.000 in geschlossenen RĂ€umen und höchstens 15.000 im Freien. In den Schulen gilt kĂŒnftig Maskenpflicht fĂŒr alle Klassenstufen, auch im Unterricht. WĂ€hrend der Ferienzeit sind Schulkinder von den Testpflichten, wo diese vorgeschrieben sind, nicht mehr ausgenommen, da in dieser Zeit keine Tests in den Schulen stattfinden.
Private Feiern von Geimpften und Genesenen sind zulĂ€ssig, mit mehr als 50 Personen ausschlieĂlich im Rahmen einer professionellen Organisation.
Die nun beschlossene EindÀmmungsverordnung gilt bis vorerst zum 23. Dezember 2021.