Abschiebung eines Irakers aus dem polizeilichen Gewahrsam

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Gestern Abend wurde ein 20-jĂ€hriger Iraker, der in Sachsen-Anhalt wohnhaft war und in Niedersachsen arbeitete, aus dem polizeilichen Gewahrsam in Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben. Grundlage hierfĂŒr war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die durch das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt erlassen wurde. Voraussetzung fĂŒr eine solche Maßnahme nach § 58a AufenthG ist die Abwehr einer besonderen Gefahr fĂŒr die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hatte der Iraker eine schwere Gewalttat geplant. Mit der Abschiebung ist ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) dankte allen beteiligten Behörden fĂŒr die lĂ€nderĂŒbergreifende ausgezeichnete Zusammenarbeit: „Dank der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurden AnschlagsplĂ€ne vereitelt. Die heute erfolgte Abschiebung ist das Ergebnis der sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit mehrerer Behörden. Viele RĂ€dchen haben hier fortlaufend und ohne Unterbrechung ineinandergegriffen – angefangen bei den polizeilichen Maßnahmen, ĂŒber die Ingewahrsamnahme bis hin zur parallelen Vorbereitung und schließlich DurchfĂŒhrung der Abschiebung.“

Niedersachsens Ministerin fĂŒr Inneres und Sport, Daniela Behrens:

„Dieser Vorgang zeigt: die lĂ€nderĂŒbergreifende Kooperation unserer Sicherheitsbehörden funktioniert. Dank dieser guten Zusammenarbeit ist es gelungen, eine ernstzunehmende Bedrohung fĂŒr unsere BĂŒrgerinnen und BĂŒrger abzuwehren und den Iraker zeitnah in sein Herkunftsland abzuschieben. Hier zeigt sich auch beispielhaft, dass wir mit dem NiedersĂ€chsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und der Möglichkeit des PrĂ€ventivgewahrsams bei bevorstehenden terroristischen Straftaten gut aufgestellt sind. Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren BemĂŒhungen zum Schutz der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger nicht nachlassen. Denn die Wahrheit ist: die allgemeine Bedrohungslage bleibt nach wie vor angespannt.“

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 16. Dezember 2023