Gestern Abend wurde ein 20-jähriger Iraker, der in Sachsen-Anhalt wohnhaft war und in Niedersachsen arbeitete, aus dem polizeilichen Gewahrsam in Niedersachsen in sein Herkunftsland abgeschoben. Grundlage hierfür war eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die durch das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt erlassen wurde. Voraussetzung für eine solche Maßnahme nach § 58a AufenthG ist die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden hatte der Iraker eine schwere Gewalttat geplant. Mit der Abschiebung ist ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) dankte allen beteiligten Behörden für die länderübergreifende ausgezeichnete Zusammenarbeit: „Dank der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurden Anschlagspläne vereitelt. Die heute erfolgte Abschiebung ist das Ergebnis der sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit mehrerer Behörden. Viele Rädchen haben hier fortlaufend und ohne Unterbrechung ineinandergegriffen – angefangen bei den polizeilichen Maßnahmen, über die Ingewahrsamnahme bis hin zur parallelen Vorbereitung und schließlich Durchführung der Abschiebung.“
Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens:
„Dieser Vorgang zeigt: die länderübergreifende Kooperation unserer Sicherheitsbehörden funktioniert. Dank dieser guten Zusammenarbeit ist es gelungen, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere Bürgerinnen und Bürger abzuwehren und den Iraker zeitnah in sein Herkunftsland abzuschieben. Hier zeigt sich auch beispielhaft, dass wir mit dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und der Möglichkeit des Präventivgewahrsams bei bevorstehenden terroristischen Straftaten gut aufgestellt sind. Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren Bemühungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht nachlassen. Denn die Wahrheit ist: die allgemeine Bedrohungslage bleibt nach wie vor angespannt.“
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 16. Dezember 2023