Magdeburg/ST. Am Freitag entscheidet der Bundesrat ĂŒber die GrundgesetzĂ€nderungen zum Finanzpakt. âSachsen-Anhalt steht in der Verantwortung, bei dieser zentralen Frage eine klare Haltung einzunehmen â statt unentschlossen in die Sitzung zu gehen. Das Land muss im Bundesrat Stellung beziehen. Sich der Abstimmung zu enthalten oder keine klare Meinung zu haben, darf keine Option seinâ, erklĂ€rt Olaf Meister (Foto), finanzpolitischer Sprecher der bĂŒndnisgrĂŒnen Landtagsfraktion.
Mit Blick auf die Schuldenbremse in Artikel 99 der Landesverfassung sieht Meister Handlungsbedarf: âAuch wenn die neuen bundesrechtlichen Regelungen direkt in Sachsen-Anhalt wirken, sollten wir unsere Landesverfassung entsprechend anpassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass mögliche Kreditaufnahmen ausschlieĂlich fĂŒr zusĂ€tzliche Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und die Erreichung der KlimaneutralitĂ€t bis 2045 genutzt werden. Eine verantwortungsvolle Nutzung der neuen Schuldenbremse bedeutet, dass das Geld nicht einfach durch die Kassen rauscht, sondern einen echten Mehrwert fĂŒr Sachsen-Anhalt schafft.â
Auch juristische Fragen mĂŒssen weiter geprĂŒft werden. Meister betont: âNeben der Anpassung an das Bundesrecht sollten wir uns eine klare Zweckbindung auferlegen. Die genaue Formulierung und ihre rechtlichen Implikationen mĂŒssen sorgfĂ€ltig erarbeitet werden. Ziel ist es, die neue Verantwortung im Umgang mit der Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern.â
Auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags von Sachsen-Anhalt sieht in einer Stellungnahme weiteren KlÀrungsbedarf bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
Quelle: Fraktion BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt am 20. MĂ€rz 2025
Foto (c) Olaf Meister