Die FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Initiative von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zur zügigen Streichung des sogenannten Abtreibungsparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Aus Sicht der Freien Demokraten wird dadurch sachliche Aufklärung behindert und es findet eine Kriminalisierung der Beratung statt.
„Es darf nicht sein, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche weiterhin kriminalisiert werden und Ärztinnen und Ärzte so massiv unter Druck gesetzt werden. Wir begrüßen deshalb den Vorstoß des Bundesjustizministers Buschmann“, sagt Konstantin Pott (Foto), gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Bisher bedeutet Paragraf 219a für Mediziner ein strafrechtliches Risiko, wenn beispielsweise auf der Internetseite sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitgestellt werden.
„Viele Frauen, die sich über dieses Thema informieren wollen, suchen verständlicherweise zuerst im Internet nach Rat. Das bisher aber diese Informationsbereitstellung und anonyme Informationssuche kriminalisiert wird, ist ein Unding. Hier geht es nicht um Werbung für Abtreibungen, sondern lediglich um eine fachliche Hilfestellung. Frei zugängliche und sachlich fundierte Informationen sind die Grundlage für solche menschlich sehr schweren Entscheidungen“, so Pott.
Hintergrund
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen für Januar 2022 angekündigt, um das bisherige strafrechtliche Risiko für Ärztinnen und Ärzte abzuschaffen. Dies betrifft Mediziner, die zum Beispiel auf ihrer Internetseite sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellten.
Foto (c) FDP Sachsen-Anhalt