AFD-PARTEIVERBOT: „Definitiv nicht der richtige Weg“ – Union stellt sich gegen Gruppenantrag

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Der Bundestag wird laut einem Medienbericht demnĂ€chst ĂŒber einen Gruppenantrag abstimmen, in dem beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt wird. Der Antrag wird nach Informationen der Zeitung „Die Welt“ von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, GrĂŒnen und Linken unterstĂŒtzt, nicht aber von den gesamten Fraktionen. Er sei seit Monaten vorbereitet und kĂŒrzlich finalisiert worden. FĂŒr einen fraktionsĂŒbergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren soll allerdings von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden: Von allen genannten Fraktionen unterstĂŒtzen ihn nach „Welt“-Informationen jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

Der Bundestag beantrage beim Bundesverfassungsgericht, gemĂ€ĂŸ Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, festzustellen, dass die Partei Alternative fĂŒr Deutschland verfassungswidrig sei, heißt es demnach in dem Antrag. Hilfsweise solle vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werde.

Abgeordnete werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenĂŒber dieser Grundordnung eine „aktiv kĂ€mpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Gruppenantrag wirft der AfD zahlreiche VerstĂ¶ĂŸe gegen die MenschenwĂŒrdegarantie des Grundgesetzes vor. Dabei nennt er etwa die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Der Antrag wertet außerdem zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der MenschenwĂŒrde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten.

Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 30. September 2024