Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung

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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat ihren Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit als Unterrichtung (20/14970) vorgelegt. Um die Notwendigkeit eines solchen Aktionsplans zu untermauern, verweist sie auf verschiedene dazu vorliegende Statistiken, die eine Zunahme beider PhĂ€nomene belegen. So schĂ€tze die ILO (Internationale Arbeitsorganisation) die Gesamtzahl der Opfer von Zwangsarbeit in Europa und Zentralasien fĂŒr das Jahr 2021 auf 4,1 Millionen. Die Zahl der Menschen in prekĂ€ren oder ausbeuterischen VerhĂ€ltnissen werde nicht erfasst, dĂŒrfte aber um ein Vielfaches höher liegen, heißt es in der Unterrichtung. „Auch in Deutschland gibt es prekĂ€re, ausbeuterische und erzwungene BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse, von denen insbesondere auslĂ€ndische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind“, schreibt die Regierung und verweist unter anderem auf vergangene Skandale in der Fleischindustrie.

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) lege die Bundesregierung erstmals eine nationale Strategie vor, um Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland weiter zu bekĂ€mpfen, einzudĂ€mmen und perspektivisch zu beseitigen. Denn es sei nicht zu akzeptieren, dass Menschen in Deutschland, meist unbemerkt, in ausbeuterischen und erzwungenen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnissen arbeiten mĂŒssen. „Der Aktionsplan soll das erhebliche Dunkelfeld aufhellen und durch ein BĂŒndel von Maßnahmen dazu beitragen, diese MissstĂ€nde wirksam zu eliminieren“, betont die Regierung weiter.

Die Maßnahmen sollen sich auf drei Bereiche konzentrieren: Erstens: Umfassende Informations-, Beratungs- und UnterstĂŒtzungsangebote fĂŒr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bedroht sind. Zweitens: Förderung der grenzĂŒberschreitenden Vernetzung und internationalen Zusammenarbeit verschiedener Akteure am Arbeitsmarkt und drittens: die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden auf Bundes-, Landes und Kommunalebene, Sozialpartnern und Unternehmen in Deutschland.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten am 18. Februar 2025

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