Magdeburg. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg hat heute in nicht öffentlicher Verhandlung einen 17-jährigen (zur Tatzeit 16-jährigen) wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Jugendstrafe wurde unter Erteilung verschiedener Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2021 von seinen Zufallsopfern jeweils die Herausgabe von Mobiltelefonen und Kleidungsstücken verlangte. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohte er mit einem Elektroschockgerät oder zeigte eine Schreckschusspistole, bzw. ein Butterflymesser. Er erbeutete auf diese Weise vier Mobiltelefone sowie eine Jacke, eine Weste und Handschuhe.
Der Angeklagte saß seit Anfang Januar 2022 wegen dieser Taten in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte war im Termin im vollen Umfange geständig.
Foto/Text: Amtsgericht Magdeburg vom 12. Mai 2022