Der für den 18.11.2021 angesetzte Termin zur Hauptverhandlung gegen einen 27-Jährigen Boxsportler wegen Körperverletzung wurde aufgehoben, nachdem der Angeklagte den Einspruch gegen den ergangenen Strafbefehl zurückgenommen hat. Das Amtsgericht Magdeburg hatte gegen den Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Wege eines Strafbefehls wegen Körperverletzung eine Geldstrafe sowie ein 2- monatiges Fahrverbot verhängt. Dagegen hatte der Angeklagte zunächst Einspruch eingelegt. Durch die Rücknahme des Einspruchs sind die Geldstrafe und das Fahrverbot rechtskräftig geworden.