Im 1. Halbjahr 2024 wurden bei den zustÀndigen Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalts 1 545 AntrÀge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 153 AntrĂ€ge bzw. 11,0 % mehr als noch im 1. Halbjahr 2023. Der Anstieg wurde maĂgeblich durch den Zuwachs an Insolvenzverfahren von Unternehmen (+24,8 %) und Verbraucherinnen und Verbrauchern (+11,7 %) verursacht.
Von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt wurden im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 176 AntrĂ€ge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fĂŒr Unternehmen gemeldet. Die meisten Unternehmensinsolvenzen verzeichneten die Wirtschaftsbereiche Baugewerbe (31), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (21), Sonstige Dienstleistungen (20), Gastgewerbe (19) und Verarbeitendes Gewerbe (18). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der InsolvenzantrĂ€ge bei den Unternehmen im Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen um 11 auf mehr als das Doppelte. Im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes stiegen die beantragten Insolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 18. Im Gegensatz dazu wurden fĂŒr das Gastgewerbe ca. 1/4 weniger Insolvenzverfahren eingereicht.
Die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 %. Im 1. Halbjahr 2024 wurden 1 110 AntrĂ€ge gestellt, 2023 waren es im gleichen Zeitraum 994 Verfahren. FĂŒr die ehemals selbststĂ€ndig TĂ€tigen blieb die Anzahl der gestellten AntrĂ€ge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren auf Ă€hnlichem Niveau. Im 1. Halbjahr 2024 bzw. 2023 waren es 239 bzw. 236 InsolvenzantrĂ€ge.
Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 06. August 2024
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