Antidiskriminierungsgesetz / Kühn: Beschäftigte im Öffentlichen Dienst nicht pauschal verdächtigen

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Magdeburg. Zu einem Gesetzentwurf zum Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen erklärt Xenia Kühn (Foto), Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:

 „Der Kampf gegen Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Zur Bekämpfung ist ein wirksamer rechtlicher Schutz unerlässlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Gesetzesentwurf, der mit Antidiskriminierung überschrieben ist, eine Verbesserung darstellt. Es bestehen heute neben Artikel 3 des Grundgesetzes zahlreiche bewährte Vorschriften, die diskriminierendes Verhalten verhindern sollen und mit denen sich der Einzelne zur Wehr setzen kann.

Die Vermutungsregelung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst andere diskriminieren, ist ein Angriff auf all diejenigen, die das Leben im Land durch ihre Arbeit im öffentlichen Dienst am Laufen halten. Diskriminierung und Pauschalverdächtigungen sind für uns gleichermaßen indiskutabel. In Zeiten zunehmender Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst steht die CDU-Landtagsfraktion felsenfest an ihrer Seite.“

Text/Foto: CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 20. September 2024