Magdeburg. Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt können noch bis zum 30. September dieses Jahres eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds des Bundes beantragen. Darauf weist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hin. Mit dem Fonds soll Menschen, deren gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt, geholfen werden. Ihnen sind in der Ost-West-Rentenüberleitung erhebliche Nachteile entstanden. Vor allem in Ostdeutschland gibt es viele Betroffene. Dazu zählen ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte dazu im November eine Stiftung Härtefallfonds mit einem Vermögen von 500 Millionen Euro ins Leben gerufen. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 7241634 zur Verfügung. Antragsformulare gibt es online unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/haertefallfondsantraege-verfuegbar-2144092
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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