Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war dieses Verfahren nur gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, mĂŒssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ein E-Rezept ausgestellt hat. Auf diese neue digitale Dienstleistung der Apotheken machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher ApothekensoftwarehĂ€user (ADAS) aufmerksam. Parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts seit 1. Januar 2024 hatten DAV und ADAS die notwendigen technischen MaĂnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten eingeleitet.
DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann sagt: „Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen, seit Jahresbeginn 2024 lösen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den allermeisten FĂ€llen ab. Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten fĂŒr das E-Rezept und ermöglichen Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten. Wir hoffen, dass die Privatversicherten unser neues Angebot annehmen.“
ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas sagt: „Nachdem das E-Rezept fĂŒr gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung fĂŒr Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch fĂŒr Privatversicherte bundesweit die Vorrausetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben. Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten fĂŒr Privatversicherte noch auf einzelne private KostentrĂ€ger beschrĂ€nkt, gehen wir davon aus, dass in den nĂ€chsten Monaten alle weiteren privaten KostentrĂ€ger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden.“
Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird fĂŒr die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg zur Einreichung fĂŒr die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung erstellt. Das kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.
Foto: Alle Apotheken in Deutschland können ab sofort auch elektronische Verordnungen (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen. (c) ABDA / DAV / Fotograf: Erik Hinz