Aus dem Bundestag: Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation

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Berlin: (hib/PK) Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation in einem Heilberuf setzt die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus. Auch die ĂŒbrigen Voraussetzungen fĂŒr die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zum FĂŒhren der Berufsbezeichnung gĂ€lten fĂŒr Bewerber mit auslĂ€ndischer Berufsqualifikation in gleicher Weise wie fĂŒr Personen, die in Deutschland ihre Ausbildung abgeschlossen haben, heißt es in der Antwort (20/15012) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14852) der AfD-Fraktion.

In der Anfrage geht es um den AttentÀter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt. Der TÀter Taleb A., der kurz vor Weihnachten 2024 mit einem Auto in eine Menschenmenge gerast war, stammt aus Saudi-Arabien und hat in Deutschland als Arzt gearbeitet.

Das Bundesrecht wird den Angaben zufolge durch die Anerkennungsbehörden der LĂ€nder vollzogen. Auch die Überwachung der BerufsausĂŒbung sei Sache der LĂ€nder und, soweit die LĂ€nder diese Kompetenz auf Kammern ĂŒbertragen haben, auch der jeweiligen Berufskammern.

Was den konkreten Fall betrifft, verweist die Bundesregierung auf die ZustĂ€ndigkeit der LĂ€nder und Ärztekammern.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten

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