Ausbau erneuerbarer Energien soll in Sachsen-Anhalt kĂŒnftig leichter sein

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Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung, mit dem unter anderem neue Regelungen zu AbstandsflĂ€chen fĂŒr Windenergie- und Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht werden, zur Beschlussfassung an den Landtag ĂŒbergeben. „Mit den beabsichtigten Änderungen wollen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land wirksam unterstĂŒtzen“, erklĂ€rte die Ministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens (Foto), heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg.

Nach einer ersten Kabinettsbefassung Ende MĂ€rz wurden zunĂ€chst Kammern und VerbĂ€nde (z.B. kommunale SpitzenverbĂ€nde sowie Interessenvertretungen fĂŒr Erneuerbare Energien und der Wohnungswirtschaft) angehört.

Mit der Reduzierung der AbstandsflĂ€che fĂŒr Windenergieanlagen auf das allgemeine Maß von 0,4 H werden eventuell bestehende HĂŒrden aufgrund einzutragender Baulasten reduziert. Die in den Regionalen EntwicklungsplĂ€nen bzw. Sachlichen TeilplĂ€nen enthaltenen AbstĂ€nde von Windenergieanlagen gegenĂŒber SiedlungsflĂ€chen sind davon nicht betroffen.

DarĂŒber hinaus regelt der Gesetzentwurf die AbstandsflĂ€che fĂŒr technische Anlagenteile auf DĂ€chern neu; also auch von Anlagen zur Solarenergiegewinnung (Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen). Ein geringerer Abstand zu BrandwĂ€nden erleichtert kĂŒnftig die Zulassung.

Außerdem sollen freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Höhe von bis zu drei Metern und einer GesamtlĂ€nge von bis zu neun Metern kĂŒnftig verfahrensfrei gestellt werden. Das heißt, hier ist kein Bauantrag mehr notwendig.

Neben den im Hinblick auf den Ausbau erneuerbarer Energien beabsichtigten Änderungen fasst der Gesetzentwurf die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung neu.

Quelle: Staatskanzlei

Foto/FDP