Magdeburg/ST. Die verpflichtende Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer in Sachsen-Anhalt wird gesetzlich geregelt. Das Kabinett hat am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur landesrechtlichen Umsetzung dieser Ausbildungsvergütung beschlossen. Anfang März hatte der Finanzausschuss im Magdeburger Landtag in der Haushaltsbereinigungssitzung einer Mindestausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und -helfer zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun nach der Kabinettsbefassung in den Landtag eingebracht.
Ab August soll die Ausbildung aus Landesmitteln in Sachsen-Anhalt vergütet werden. Im Landeshaushalt werden dafür in diesem Jahr rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auf Bundesebene ist die Novellierung der Berufsgesetze geplant, mit der die Schulgeldfreiheit und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung im Bereich der Gesundheitsberufe sichergestellt werden soll. Für die Ausbildung als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ist in Sachsen-Anhalt die Schulgeldfreiheit bereits seit 2019 umgesetzt und wird durch das Sozialministerium übernommen. Derzeit ist noch offen, ob der Bund die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausbildungsvergütung für Pflegehelferinnen und -helfer regeln wird. Mit der landesrechtlichen Regelung will Sachsen-Anhalt bereits jetzt die Bedarfe decken.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) sagte, dass die Attraktivität dieser Ausbildungsberufe für junge Menschen dringend erhöht werden müsse, auch um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken: „Die Ausbildungsvergütung ist dabei ein sehr wichtiger Baustein. Bis 2035 braucht Sachsen-Anhalt rund 24.000 neue Arbeitskräfte in der Pflege. Dass ein hoher Bedarf an Pflegehelferinnen und Pflegehelfern besteht, hat die Corona-Pandemie noch einmal verdeutlicht.“
Die Ausbildungsvergütung soll sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bekannt gibt. Für 2023 wurde die Mindestausbildungsvergütung auf 620 Euro festgelegt und ab dem Ausbildungsjahr 2024 mit 650 Euro kalkuliert.
Quelle: Staatskanzlei
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