Auswärtiges Amt: Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen

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Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.

Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus

Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Eine Gefahr besteht insbesondere für Personen, die individuell zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper in bzw. durch Iran reisen.

Es besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden.

In elektronische Karten und Navigationssysteme eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Nicht alle Sperrgebiete sind deutlich markiert. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von (Hobby-) Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. „Fotografieren und Filmen“).

Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.

Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Tagebücher oder Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.

Auswärtiges Amt am 03. November 2022

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