Zwischen der Anschlussstelle Irxleben und dem Autobahnkreuz Magdeburg wurde am Mittwochvormittag auf der Bundesautobahn 2 wieder verstärkt der Schwerlastverkehr kontrolliert. 13 LKW und einen Kleintransporter zogen die Kräfte des Verkehrsüberwachungsdienstes in der fünfstündigen Kontrolle (08:00 bis 13:00 Uhr) aus dem Verkehr und überprüften diese auf ihre Verkehrssicherheit. Insgesamt konnten dabei 12 Verstöße festgestellt und geahndet werden.
Darunter waren vier Beanstandungen aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Lenk- und Ruhezeiten, drei weitere wegen unzureichender Ladungssicherung, zwei Verstöße aufgrund technischer Mängel an Bremsen und Stoßdämpfern sowie weitere drei Verstöße gegen die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (2x Abstand, Handy).
Zwei LKW fielen besonders negativ auf.
Ein polnisches LKW-Gespann war mit 12 Tonnen Altreifen beladen, welche nicht den geltenden Vorschriften der Ladungssicherung entsprachen. Die schweren Reifen waren zum Teil verrutscht und mussten zusätzlich gesichert werden. Gegen den 50-jährigen Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung erhoben.
Gleich erging es dem Fahrer eines niederländischen LKW. Auch seine Ladungssicherung wurde durch die Kontrolleure der Autobahnpolizei beanstandet und musste erst korrigiert werden. Erst dann konnte der 49-Jährige mit dem transportierten Radlader seine Fahrt fortsetzen konnte. Zudem konnten leichte technische Mängel an den Stoßdämpfern des Anhängers festgestellt werden. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet und ebenso eine Sicherheitsleistung erhoben.
Insgesamt wurden im Zuge der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsanzeigen durch die eingesetzten Kräfte gegen ausländische Fahrzeugführer 5 Sicherheitsleistungen in einem Gesamtwert von 540,- € erhoben.
Darunter waren vier Beanstandungen aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Lenk- und Ruhezeiten, drei weitere wegen unzureichender Ladungssicherung, zwei Verstöße aufgrund technischer Mängel an Bremsen und Stoßdämpfern sowie weitere drei Verstöße gegen die Straßenverkehrs- und Straßenverkehrszulassungsordnung (2x Abstand, Handy).
Fotos/Text: Polizeiinspektion Magdeburg Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst