Magdeburg. Die Auszubildenden der Pflegehilfe in Sachsen-Anhalt können sich auf die Zahlung der gesetzlich geregelten Ausbildungsvergütung verlassen. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) stellte am Donnerstag in Magdeburg klar: „Die Rechtslage ist eindeutig: Alle Auszubildenden, die einen entsprechenden Vertrag mit den Trägern geschlossen haben, müssen von diesen Trägern natürlich auch ihre Vergütung ausgezahlt bekommen. Die Träger der praktischen Ausbildung sind dazu gesetzlich verpflichtet. Die Auszubildenden können daher sicher sein, dass sie auch weiterhin ihre ihnen zustehende Vergütung erhalten.“
Die Rückerstattung an die Träger erfolgt durch die Investitionsbank (IB), die mit der Umsetzung des Gesetzes beauftragt worden ist. Grimm-Benne betonte: „Ich bin sehr froh, dass wir endlich diese Vergütung in der Pflegehilfeausbildung umsetzen und damit diese Berufe auch für junge Menschen in Sachsen-Anhalt attraktiver gestalten. Wer dagegen jetzt mit Falschinformationen unsere künftigen Fachkräfte verunsichert, handelt unredlich.“ Die Bearbeitung der Anträge bei der IB erfolge fortlaufend, die Ausbildungsvergütung werde rückwirkend erstattend. Laut IB wurde leider eine Vielzahl der Anträge unvollständig eingereicht oder es sind noch weitere Nachweise notwendig. „Das Gesetz ist neu und das Verfahren muss sich erst einmal einspielen. Ich gehe davon aus, dass dies auch künftig schneller erfolgen wird.“
Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 01. Februar 2024