Magdeburg. Sachsen-Anhalt startet offiziell am 15. Mai in die Badesaison. Die Qualität der öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land ist auf Spitzenniveau. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Ich bin froh, dass im Zuge der Normalisierung unseres Alltages auch die Badegewässer wieder zur aktiven Erholung genutzt werden können und dass die übergroße Zahl der Gewässer mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten kann.“
Mehr als 80 Prozent der ausgewiesenen Badegewässer (57 von insgesamt 68) erhielten die Einstufung „ausgezeichnet“, für vier Badegewässer wurde die Einstufung „gut“ und für ein Badegewässer die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Insgesamt sechs Gewässer haben keine Einstufung erhalten, davon vier neu ausgewiesene Badegewässer und zwei Badegewässer mit Sanierungsmaßnahmen.
Die Gesundheitsämter überwachen die insgesamt 68 ausgewiesenen Badegewässer im Land. „Bislang gab es keinerlei Beanstandungen der ersten Wasserproben“, sagt Grimm-Benne. Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht.
Eine aktuelle Liste der überwachten Badegewässer ist unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar.
Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.“
Hintergrund:
Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht.
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