Magdeburg, 29. Dezember 2022 – Die Krankschreibung in Papierform hat ab Januar 2023 endgültig ausgedient. Anstatt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Ärztin oder vom Arzt ausgedruckt zu erhalten und beim Arbeitgeber vorzulegen, erfolgt dies fortan digital und ohne Zutun der Versicherten. Krankenkassen erhalten die Mitteilung von den Arztpraxen bereits seit einem halben Jahr digital. „Von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) profitieren alle Seiten.
Unsere Versicherten sparen Porto und Aufwand, weil sie keine Briefe mehr an ihre Krankenkasse und ihren Arbeitgeber senden müssen. Die Arztpraxen sparen Papier ein, und durch die elektronische Übermittlung der Krankmeldung ist sichergestellt, dass keine Fristen versäumt werden. Die eAU ist praktisch, schnell und sicher“, sagt Axel Wiedemann (Foto), Landesgeschäftsführer der BARMER in Sachsen-Anhalt. Der Schutz der persönlichen Daten sei auf dem gesamten Übertragungsweg von der Arztpraxis über das Netz der Kassenärztlichen Vereinigung bis hin zur BARMER gewährleistet. Auch das neue Verfahren bleibe für die Versicherten transparent. Über den Online-Service oder die BARMER-App seien alle Krankmeldungen jederzeit einsehbar.
Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber aktiv mitteilen
Die eAU entbinde erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch nicht von der Pflicht, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Dies gelte auch, wenn der Arzt Folge-Krankschreibungen ausstelle. Der Arbeitgeber könne dann digital alle benötigten Daten abrufen. Hierbei erhalte er jedoch weder die Diagnose noch Informationen zum ausstellenden Arzt. Nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellen Ärzte jährlich etwa 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten fest, die lange Zeit vierfach ausgefertigt wurden (für Ärzte, Versicherte, Krankenkasse und Arbeitgeber). Seit Oktober 2021 erfolgt der Austausch zwischen Arztpraxis und Krankenkasse inzwischen digital.
Foto © BARMER/Viktoria Kühne