Zur heute vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigten Änderung der Förderbedingungen im Bereich der energetischen Sanierung erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa (Foto):
„Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre: Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint.
Es ist zwar richtig, angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung des Gebäudebestands zu setzen. Auch die bisherige Sanierungsquote von rund einem Prozent ist zu niedrig. Aber der vom Bundeswirtschaftsministerium eingeschlagene Weg ist falsch. Das betrifft auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Denn damit erhalten Gebäudeeigentümer umfassende Informationen zur Sanierung ihrer Immobilien. Weitere und höhere Investitionen werden dadurch angeregt.
Die Verunsicherung der Menschen ist derzeit groß – und sie wird bei dieser Politik noch größer. Wie sollen sich Eigentümer von Einfamilienhäusern eine energetische Sanierung noch leisten können, wenn die Fördersätze gesenkt werden? Und mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen ist es leider nicht getan. Hier irrt das Ministerium. Die Dämmung der Gebäudehülle, d.h. sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecken ist zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig.
Daher wird der Schuss nach hinten losgehen: Es wird weniger saniert werden! Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Das Wirtschaftsministerium tut derzeit alles dafür, diesen Grundsatz zu verletzen.
Auch die Tatsache, dass für den Neubau noch keine verlässlichen Förderbedingungen für 2023 vorliegen, wird zumindest private Häuslebauer vom Bauen abhalten. Aber vielleicht ist das ja das eigentliche Ziel grüner Politik.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die alten Förderbedingungen in Kraft zu lassen. Am besten und viel einfacher wäre es ohnehin, energetische Sanierungsmaßnahmen mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu belegen.“
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