Halle (Saale), Dessau-Roßlau (ots) – Am Freitag, den 7. Juni 2024 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 10:15 Uhr einen 50-Jährigen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nach dem Herrn per Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Im August 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Dessau-Roßlau zu einer Geldstrafe von 2080 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen. Tatvorwurf war damals Diebstahl in Tatmehrheit mit Erschleichen von Leistungen. Weder den auferlegten Geldbetrag zahlte der Verurteilte, noch stellte er sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die oben genannte Staatsanwaltschaft vor 17 Tagen den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und für die notwendigen polizeilichen Maßnahmen auf das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Halle (Saale) mit. Den gerichtlich geforderten Betrag konnte der Deutsche nicht aufbringen und wurde in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend informiert.
Text/Foto: Bundespolizei