Seit Mitternacht gelten neue Regeln in Arztpraxen. Vertragsärztinnen und -ärzte müssen nun für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rezepte elektronisch ausstellen statt auf den gewohnten rosafarbenen Formularzetteln. Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert, und die Apotheke wird beim Einstecken der Karte in das Lesegerät autorisiert, es von dort abzurufen. Schon länger sind E-Rezepte über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in Apotheken einlösbar. (ZDFheute)
Foto: Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. (c) ABDA/DAV