Magdeburg/ST. Seit langem wird in unserem Bundesland ĂŒber eine Reform des Bestattungsgesetzes diskutiert. Mit der heutigen Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung wird ein wichtiger Meilenstein gesetzt. Zu dem vorliegenden Vorschlag sagt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Soziales der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull
âDer vorliegende Gesetzentwurf umfasst eine Vielzahl von brisanten Themen und stellt damit eine grundlegende Reform des Bestattungswesens in unserem Bundesland dar. Die geplanten Ănderungen sind fĂŒr Angehörige von Verstorbenen teilweise enorm. Das parlamentarische Vorgehen muss von SensibilitĂ€t, FingerspitzengefĂŒhl und Sorgfalt geprĂ€gt sein. Als CDU-Landtagsfraktion werden wir sicherstellen, dass alle zustĂ€ndigen Akteure, Behörden und Vereinigungen ein offenes Ohr bei uns im Landtag finden. Unser christlich geprĂ€gtes Weltbild setzt klare Rahmenbedingungen, zu denen wir stehen. Wir plĂ€dieren weiterhin fĂŒr wĂŒrdige Grabstellen und die Möglichkeit der öffentlichen Trauer auf Friedhöfen. Der vorliegende Entwurf bildet eine solide Grundlage fĂŒr weitere GesprĂ€che, doch es sind auch noch einige Fragen zu beantworten. Es ist ebenfalls wichtig und richtig, dass wir den kommunalen TrĂ€gern von Friedhöfen gewisse Handlungsoptionen eröffnen.
Die Auswirkungen auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt mĂŒssen geklĂ€rt werden, bevor wir das Gesetz auf den Weg bringen können. Unser Ziel ist ein respekt- und wĂŒrdevolles Beratungsergebnis.â