Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Geiselnahme und gefÀhrlicher Körperverletzung in zwei FÀllen und wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefÀhrlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte gemeinschaftlich mit einem gesondert verfolgten MittÀter sowie teilweise noch weiteren unbekannt gebliebenen MittÀtern jeweils nachts im Berliner Stadtgebiet am 1. August 2019, 18. Januar und 23. Februar 2020 drei junge Frauen. In einem Fall hatten er und seine MittÀter die GeschÀdigte in ihr Fahrzeug einsteigen lassen und waren mit ihr weggefahren. In zwei FÀllen wurden die Opfer gewaltsam in das Fahrzeug hineingezerrt. Bei den GeschÀdigten handelte es sich um eine damals 25 Jahre alte australische Touristin sowie um die beiden in Berlin lebenden NebenklÀgerinnen, die zur Tatzeit 18 Jahre und 24 Jahre alt waren. Sie standen jeweils in keiner Vorbeziehung zu den TÀtern. Alle GeschÀdigten erstatteten unmittelbar im Anschluss an die Taten Strafanzeige und wurden Àrztlich untersucht. An dem gesicherten Spurenmaterial konnte DNA der TÀter aufgefunden werden. Alle drei Opfer leiden nach wie vor unter den Folgen der Taten.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die RĂŒge der Verletzung materiellen Rechts gestĂŒtzte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskrĂ€ftig.
Vorinstanz:
Landgericht Berlin â Urteil vom 3. September 2021 â (516 Kls) 284 Js 2655/20 (29/20)
Bundesgerichtshof am 15. Juli 2022
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