Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 2. Februar 2024 auch der Bundesrat den Haushalt für das bereits laufende Jahr 2024 gebilligt. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Kritik an Etatkürzung für Bildungsfahrten
In einer begleitenden Entschließung kritisieren die Länder allerdings Kürzungen im Etat des Bundesrates, die der Bundestag kurzfristig beschlossen hatte: Sie betreffen Mittel zur Unterstützung von Bildungsfahrten für Schüler- und Besuchergruppen, die sich im Bundesrat über Funktion und Abläufe des Verfassungsorgans informieren wollen. Gerade in Zeiten, in denen immer mehr Menschen das Vertrauen in die Demokratie verlieren, sei es umso wichtiger, die herausragende Bedeutung demokratischer Strukturen und Prozesse aufzuzeigen, betont der Bundesrat. Aufgrund der überraschenden Mittelkürzung fehle nun bei vielen Schulklassen die nötige Planungssicherheit für Besuche des Bundesrates im laufenden Jahr.
Der Bundesrat fordert daher, die Kürzung zurückzunehmen – spätestens im nächsten Haushaltsjahr.
Knapp 477 Milliarden Euro Ausgaben
Der vom Bundestag verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 39,03 Milliarden Euro und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben um 3,4 Prozent: 2023 lag das Soll bei 461,21 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,41 Milliarden Euro.
Fast 378 Milliarden Einnahmen
Die Steuereinnahmen taxiert der Bundestat auf 377,61 Milliarden Euro – 2,27 Milliarden Euro mehr als im ursprünglichen Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war, heißt es in der amtlichen Begründung.
Reaktion auf Karlsruher Urteil
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Als Folge des Urteils ist unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zum Jahresende 2023 ergeben haben.
Plenarsitzung des Bundesrates am 02.02.2024
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