Magdeburg (ots) – Am Mittwoch, den 27. MĂ€rz 2024 gingen der Bundespolizei in Magdeburg innerhalb von 8 Stunden gleich zwei Fische ins Netz: ZunĂ€chst kontrollierte eine Streife der Bundepolizeiinspektion Magdeburg gegen 14:00 Uhr einen 43-JĂ€hrigen am Hauptbahnhof in Magdeburg. Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft LĂŒneburg vorlag.
Demnach wurde er wegen eines VerstoĂes nach dem StraĂenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Da er weder den Zahlungen nachkam, noch sich dem Strafantritt, trotz ergangener Landung, stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft den Vollstreckungshaftbefehl.
Acht Stunden spĂ€ter stellte eine weitere Streife einen 51-JĂ€hrigen am besagten Hauptbahnhof fest. Auch hier ergab die ĂberprĂŒfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin. So verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den aus Kamerun Stammenden im Juni 2022 wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen. Da auch er weder die Zahlungen beglich, noch sich dem Strafantritt, trotz ordnungsgemĂ€Ăer Ladung, stellte, erging der Vollstreckungshaftbefehl jener Staatsanwaltschaft im Februar dieses Jahres.
Die EinsatzkrĂ€fte eröffneten beiden MĂ€nnern den jeweiligen Haftbefehl, nahmen sie fest und mit zur Dienststelle. Bei der anschlieĂenden Durchsuchung zur Eigensicherung fanden die Beamten bei dem 51-JĂ€hrigen eine geringe Menge einer betĂ€ubungsmittelĂ€hnlichen Substanz und stellten sie sicher. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von BetĂ€ubungsmitteln wurde gegen ihn eingeleitet. Ein durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest und Drogentest ergaben bei ihm einen Wert von 0,16 Promille sowie ein positives Ergebnis auf Kokain.
Da weder der 43-, noch der 51-JĂ€hrige die geforderten Geldsummen aufbringen konnte, ĂŒbergaben die Beamten die MĂ€nner am selbigen Tag an eine Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibenden Behörden wurden ĂŒber die Aufgriffe und den Vollzug der MaĂnahmen durch die Bundespolizisten informiert.
Text/Foto: Bundespolizei