Magdeburg. Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember sind auf dem städtischen Sonderkonto für Betroffene bislang mehr als eine Million Euro eingegangen. Insgesamt 8.576 Einzelspenderinnen und -spender sowie Spendergruppen haben auf das von der Landeshauptstadt eingerichtete Sonderkonto bis heute Vormittag 1.070.267,50 Euro eingezahlt. Die Landeshauptstadt hat am Nachmittag den Entwurf der Spendenrichtlinie vorgelegt. Dieser ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.
„Mein Dank gilt allen Spenderinnen und Spendern für dieses große finanzielle Engagement. Erneut wurde damit unter Beweis gestellt, dass die Gedanken der Menschen weiterhin bei den sechs Todesopfern, den Hinterbliebenen und den vielen Verletzten sowie den unzähligen Hilfs- und Einsatzkräften sind“, ist Oberbürgermeisterin Simone Borris (Foto) von der Spendenbereitschaft beeindruckt. „Damit die Zuwendungen an die Betroffenen ausgereicht werden können, haben wir über den Jahreswechsel eine Richtlinie für die Verwendung erstellt und legen diese dem Stadtrat für die Sondersitzung am 15. Januar zur Beschlussfassung vor. Zugutekommen sollen die Spenden sollen Angehörigen von Todesopfern, verletzten Personen, Zeugen, die an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, Personen, die Nothilfe unter Einsatz von eigenem Hab und Gut geleistet haben, sowie Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind. Bei der Verteilung der Spenden werden wir mit dem DRK zusammenarbeiten.“
Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, auf Antrag pauschalierte Einmalzahlungen wie folgt zu gewähren:
- den Angehörigen von Todesopfern 20 % des Spendenaufkommens,
- den akut vital bedrohten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
- den schwerverletzten Opfern 25 % des Spendenaufkommens,
- den leicht verletzten Opfern 15 % des Spendenaufkommens,
- Personen mit posttraumatischen Belastungsstörungen 10 % des Spendenaufkommens sowie
den Personen, deren Sachen zu Schaden gekommen sind, 5 % des Spendenaufkommens.
Auch Informationen zur Antragstellung, zum Verfahren und evtl. Nachweisen sind in der Beschlussvorlage enthalten. Anträge können erst nach dem erforderlichen Stadtratsbeschluss gestellt werden. Die Sondersitzung des Stadtrates ist am 15. Januar.
Der Entwurf der „Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen aus dem Spendenaufkommen an die Betroffenen des Anschlags auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024“ ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.
Weitere Spenden sind möglich und willkommen.
Spendenkonto:
Landeshauptstadt Magdeburg
IBAN: DE89 8105 3272 0641 0958 72
BIC: NOLADE21MDG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig.
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Text/Foto: Landeshauptstadt Magdeburg am 07. Januar 2025