Wiesbaden (ots) – Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sind heute bundesweit mit über 130 Maßnahmen gegen Hass und Hetze im Netz vorgegangen. An dem vom BKA initiierten und koordinierten Aktionstag sind alle Bundesländer beteiligt.
Insgesamt wurden im Bundesgebiet mehr als 70 Wohnungen durchsucht und zahlreiche Beschuldigte vernommen. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen der am Aktionstag beteiligten Bundesländer erteilen die regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden.
Erneut konnten über die Hälfte der bearbeiteten Hasspostings dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- zugerechnet werden. Der Bereich -sonstige Zuordnung- macht etwa ein Drittel der Fälle aus. Zum Teil liegen auch Fälle aus den Phänomenbereichen -ausländische Ideologie- sowie -religiöse Ideologie- vor. Unter den strafbaren Postings befinden sich volksverhetzende Inhalte und Propagandadelikte wie das Verwenden von Hakenkreuzen oder anderer NS-Symbolik, aber auch antisemitische Äußerungen mit Bezug zum Nahost-Konflikt, wie zum Beispiel die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“. Darüber hinaus wurden Postings verfolgt, in denen Drohungen und Beleidigungen gegen Politiker, Amts- und Mandatsträger ausgesprochen wurden. Die Androhungen umfassen hier teilweise auch konkrete Hinrichtungsszenarien.
Die polizeilich registrierten Fallzahlen von Hasspostings sind im letzten Jahr massiv angestiegen. Insgesamt hat sich die Anzahl von 3.396 auf 8.011 Fälle mehr als verdoppelt. Dabei hat sich die Anzahl der Hasspostings in den Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- sogar vervierfacht, bei rechter Ideologie verdreifacht. Ein Grund für diesen Anstieg ist unter anderem die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA), die in Kooperation mit ihren Partnern das Dunkelfeld im Netz immer weiter aufhellt. Auch im Vorfeld des heutigen Aktionstages wurde wieder ein signifikanter Anteil der Hasspostings von der ZMI BKA bearbeitet und an die Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergegeben.
Was können Sie tun, wenn Sie Hasspostings sehen?
Hass und Hetze im Netz sind Nährboden für Radikalisierung und Impulsgeber für Gewalttaten. Unterstützen Sie uns und leisten Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität:
- Anzeige erstatten: Wenn Sie auf Hasspostings im Netz stoßen oder
selbst Opfer sind, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizei
anzeigen. Einige Bundesländer halten dafür Internetportale bereit,
über die Sie solche Straftaten auch anonym anzeigen können. Einen
Überblick über die sogenannten Onlinewachen finden Sie auf der
Webseite des BKA und auch auf dem Internetportal der deutschen
Polizei: www.polizei.de. - Hasspostings melden: Melden Sie Hasspostings bei Anbietern von
sozialen Netzwerken und fordern Sie diese auf, strafbare Inhalte zu
löschen. - Möglich ist es außerdem, Hasspostings bei den beiden Meldestellen „Hessen gegen Hetze“ und „REspect!“ oder bei den jeweiligen Landesmedienanstalten über deren Webseiten zu melden. Diese arbeiten eng mit dem BKA zusammen und leiten Ihre Hinweise im Anschluss an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) weiter. Im BKA werden diese zunächst auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft, dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser festgestellt und der Sachverhalt anschließend an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt werden. Informationen zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz und der Arbeit der ZMI BKA finden Sie auf unserer Webseite unter folgendem Link:
o https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet