BKA: Cybercrime: Durchsuchungen und Festnahme / Beschuldigte sollen Bankkunden um mindestens vier Millionen Euro betrogen haben

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Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt (BKA) hat heute auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW), drei Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurde ein durch die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) – Zentralstelle fĂŒr Internet- und ComputerkriminalitĂ€t (Cybercrime), beantragter und durch das Landgericht Hannover in Vollzug gesetzter Haftbefehl gegen einen 24-jĂ€hrigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt und dieser festgenommen. Ihm sowie zwei weiteren Beschuldigten wird vorgeworfen, in einer Vielzahl von FĂ€llen Computerbetrug gewerbsmĂ€ĂŸig sowie Computersabotage im besonders schweren Fall begangen zu haben. Bei den polizeilichen Maßnahmen wurde das BKA durch EinsatzkrĂ€fte des Landes NRW unterstĂŒtzt.

Den Beschuldigten wird in den Ermittlungsverfahren der beiden Staatsanwaltschaften, welche in Zusammenarbeit mit den fĂŒr dieses Deliktsfeld spezialisierten Polizeidienststellen bei der Polizeidirektion Hannover und im BKA gefĂŒhrten werden, vorgeworfen, mindestens vier Millionen Euro Schaden durch Computerbetrug verursacht zu haben. Das Geld sollen die drei MĂ€nner durch den Betrug von Bankkunden erlangt haben, denen sie im großen Stil Phishing-Emails zugesandt haben. Diese Emails waren optisch und sprachlich glaubwĂŒrdig echten Bank-Emails nachempfunden. Den Opfern wurde in diesen Schreiben mitgeteilt, ihre Hausbank werde ihr Sicherheitssystem umstellen – und das eigene Konto sei davon betroffen. Die Email-EmpfĂ€nger wurden so dazu verleitet, auf einen Link zu klicken, der wiederum zu einer tĂ€uschend echt aussehenden Bank-Seite fĂŒhrte. Dort wurden die Phishing-Opfer aufgefordert, ihre Login-Daten und eine aktuelle TAN einzugeben, was den BetrĂŒgern wiederum ermöglichte, alle Daten im Konto des jeweiligen Opfers zu sehen – unter anderem die Höhe des Guthabens sowie die Erreichbarkeiten. Daraufhin kontaktierten die TĂ€ter die Opfer und verleiteten diese als angebliche Bankmitarbeiter dazu, weitere TAN-Nummern preiszugeben. Mit den TAN waren sie sodann in der Lage, Gelder von den Konten der GeschĂ€digten abzuziehen.

Die Beschuldigten sollen sich notwendigen Arbeitsschritte, darunter die Programmierung, die Aufbereitung der Daten sowie die Telefonate, untereinander aufgeteilt haben. Zudem wird ihnen vorgeworfen, zur kriminellen Erlangung weiterer Bank-Daten sowie zur Verschleierung ihrer Taten so genannte DDos-Angriffe auf Geldinstitute und Zahlungskartenanbieter durchgefĂŒhrt zu haben. Hierbei wurden durch massenhaft automatisierte Abfragen die WebprĂ€senzen, Server und Netzwerke der Unternehmen ĂŒberlastet und so eine Nichterreichbarkeit der Online-Dienste herbeigefĂŒhrt oder ihre Erreichbarkeit stark eingeschrĂ€nkt. Zur Realisierung Ihrer Taten sollen die Beschuldigten auch auf Angebote weiterer Cyberkrimineller zurĂŒckgegriffen haben, die im Darknet verschiedene Formen von Cyberattacken als „Crime-as-a-Service“ verkaufen.

Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auch in diesem Verfahren zeigt die starke Vernetzung der Ermittler im Bereich Cybercrime, um derlei Betrugstaten zu unterbinden.

Der 24-JĂ€hrigen sowie ein 40-JĂ€hriger sind in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Verden bereits zum Landgericht Hannover angeklagt. Ihnen werden 124 Taten des Computerbetrugs zur Last gelegt, welche sie gemeinschaftlich im Zeitraum vom 03.10.2020 bis zum 29.05.2021 in Hannover und anderenorts begangen haben sollen.

Die Ermittler warnen: Cyberkriminelle nutzen hoch professionelle Phishing-Mails. Diese sind zumeist das Einfallstor fĂŒr Cyberstraftaten. Im aktuellen Fall waren die FĂ€lschungen kaum von professionellen Bank E-Mails zu unterscheiden, was auch zu der hohen Schadenssumme beitrug. Bankkunden sollten niemals auf Links oder Datei-AnhĂ€nge in vermeintlichen Emails ihrer Hausbank klicken Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Bankberater persönlich oder informieren sich direkt auf der Webseite Ihres Geldinstitutes. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der zustĂ€ndigen Polizei.

Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten bei der ZAC NRW dauern an. Weitere AuskĂŒnfte zum Verfahren können zum aktuellen Zeitpunkt nicht erteilt werden. Auf die weiterhin geltende Unschuldsvermutung wird hingewiesen.

Foto (c) BKA