Wiesbaden (ots) – In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle fĂŒr die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u.a. wegen des Verdachts der Beihilfe zum HerbeifĂŒhren einer Sprengstoffexplosion und zu schwerem Bandendiebstahl durchsuchen heute (12. Mai 2022) EinsatzkrĂ€fte der Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf, des Bundeskriminalamtes und der niederlĂ€ndischen Polizei seit den frĂŒhen Morgenstunden 5 Objekte (HĂ€user, Wohnungen, BĂŒros und GeschĂ€ftsobjekte) in Gronau (Westfalen) und in Enschede/Niederlande. Zwei Beschuldigte sind in den Niederlanden festgenommen worden.
Im Fokus des Verfahrens stehen zwei 43 bzw. 19 Jahre alte niederlĂ€ndische Staatsangehörige aus dem Raum Enschede. Sie sind dringend verdĂ€chtig, in mindestens 17 FĂ€llen ein hochmotorisiertes Fahrzeug der Luxusklasse in Kenntnis der spĂ€teren Verwendung an verschiedene niederlĂ€ndische TĂ€tergruppierungen zur Begehung von Geldautomatensprengungen in Deutschland vermietet zu haben. Die Sprengungen wurden in Senden, Gelsenkirchen, Dortmund, Löhne, Bad Oeynhausen, Arnsberg, Wesel (Nordrhein-Westfalen); Rinteln, Ihlow, Hann. MĂŒnden, Itterbeck (Niedersachsen); Dierdorf, Montabaur, Trier (Rheinland-Pfalz), Homburg (Saarland) und Gelnhausen (Hessen) verĂŒbt.
Die lĂ€nderĂŒbergreifenden Ermittlungen gehen zurĂŒck auf eine zentrale Auswertung des Bundeskriminalamts zu verschiedenen, im Jahr 2021 in Deutschland erfolgten Geldautomatensprengungen. Aufgrund der ĂŒberregionalen Strukturen und Tatorte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland hat die ZeOS NRW in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt die zunĂ€chst getrennt gefĂŒhrten Verfahren ĂŒbernommen und zusammengefĂŒhrt. Die daraufhin in enger Zusammenarbeit mit den niederlĂ€ndischen Strafverfolgungsbehörden durchgefĂŒhrten intensiven Ermittlungen haben den heutigen Einsatz ermöglicht.
Bereits im Vorfeld der MaĂnahmen hat die ZeOS NRW gegen beide Beschuldigte europĂ€ische Haftbefehle erwirkt. Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages einem Haftrichter in den Niederlanden vorgefĂŒhrt, welcher auch ĂŒber das von hier aus gestellte Auslieferungsersuchen zu entscheiden hat.
Die MaĂnahmen dienen zudem der Sicherstellung von Beweismitteln wie Mobiltelefonen, elektronischen Speichermedien und Unterlagen im Zusammenhang mit der Vermietung von Fahrzeugen.
Gesicherte Erkenntnisse zu den IdentitĂ€ten der TĂ€ter, welche die 17 Bankautomatensprengungen verĂŒbten, liegen bislang nicht vor. Insgesamt erbeuteten diese TĂ€ter mindestens knapp eine Million Euro und verursachten SachschĂ€den in Höhe von knapp zwei Millionen Euro.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Die Fallzahlen von Geldautomatensprengungen lagen im Jahr 2021 auf einem Ă€hnlichen Niveau wie im Vorjahr (2020: 414 FĂ€lle). Der ĂŒberwiegende Teil dieser FĂ€lle wurde mit Explosivstoffen verĂŒbt. Ein deutlicher regionaler Schwerpunkt der Taten lag im Jahr 2021 erneut in Nordrhein-Westfalen, aber auch die LĂ€nder Niedersachsen und Hessen waren ĂŒberdurchschnittlich stark von dem PhĂ€nomen betroffen. Ab dem letzten Quartal 2021 beobachtet das BKA einen erneuten Anstieg der Fallzahlen. Dieser Trend setzt sich – ebenso wie die vermehrte Verwendung von Explosivstoffen – bislang auch im Jahr 2022 fort.
Symbolfoto (c) BKA